Informationen
Hygienemaßnahmen
Auch in diesen besonderen Zeiten biete ich dir einen Raum zum Wohlfühlen.
Nach den aktuellen Vorschriften darf ich Shiatsu nur anbieten: wenn entweder ein negativen Test (nicht älter als 24Stunden), eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus bin ich verpflichtet Daten für eine Nachverfolgung zu dokumentieren und diese bei Bedarf dem Gesundheitsamt vorzulegen.
Bei folgenden Symptomen bitte ich dich von einer Shiatsu Behandlung abstand zu nehmen und einen Arzt aufzusuchen:
- Husten,
- Fieber,
- Atembeschwerden,
- Gelenkschmerzen,
- Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden.
Der Raum wird vor jeder Behandlung gründlich gelüftet, und mehrmals am Tag desinfiziert. Die Vliessauflage und Kissenbezüge werden nach jeder Behandlung, Decken und Futonlaken werden wöchentlich gewaschen. Während der Behandlung tragen wir beide eine FFP2 Maske, da der vorgeschriebene Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Wenn es dir recht ist, lassen wir in der Behandlung das Fenster geöffnet. In der kühlen Jahreszeit sorgt dann eine wärmende Futonunterlage für ein entspannendes Shiatsu Erlebnis.
Wenn es noch Fragen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen gibt, stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich freue mich auf Dich!